Suche

Zur Navigation | Zum Seitenanfang | Zur Standortanzeige

Projektbeantragung

Sie haben eine Projektidee?

Dann wenden Sie sich an uns!
Jeder Ideengeber sollte sich im Vorfeld bereits Gedanken gemacht haben. Als Hilfestellung dient die Projektskizze, in dem die wichtigsten Informationen zusammengestellt werden.

Die Idee für ein Projekt muss sich aus dem Regionalen Entwicklungskonzept (REK) für die Region „Moor ohne Grenzen“ ableiten und den Zielsetzungen der Handlungsfelder entsprechen.

1. Projektsteckbrief erarbeiten

Jede Maßnahme, die aus dem LEADER-Budget der Region „Moor ohne Grenzen“ mitfinanziert werden soll, muss von der LAG beschlossen werden. Zur Vorbereitung soll jeder Projektträger eine Projektskizze ausfüllen, in dem die wichtigsten Informationen zum Projekt enthalten sind.

2. LAG Beschluss abwarten

Die LAG berät über alle eingereichten Projektideen. Sie entscheidet, ob ein Projekt gefördert werden kann. Die eingereichten Projektvorschläge werden anhand von ausgewählten Kriterien bewertet. Damit wird sichergestellt, dass die Projekte den Zielsetzungen des Regionalen Entwicklungskonzeptes entsprechen. Mit ihrem Beschluss gibt sie die Zustimmung, dass Mittel aus dem regionalen Kontingent verwendet werden können.

3. Antrag stellen

Erst wenn die LAG „Moor ohne Grenzen“ positiv über das Projekt beschlossen hat und keine weiteren Ergänzungen gefordert werden, kann über das Regionalmanagement ein Förderantrag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde (GLL, NLWKN, LWK) gestellt werden.

5. Projekt starten

Mit der Umsetzung des beantragten Projektes darf erst nach Bewilligung durch die jeweils zuständige Behörde begonnen werden. Ansonsten werden die Fördermittel zurückgefordert. Im Bewilligungsbescheid steht, wie viele Fördermittel Sie nach der Endabrechnung maximal erhalten und bis wann das Projekt fertiggestellt sein muss.

6. Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit

Im Rahmen der Projektumsetzung muss eine Dokumentation des Projektes erfolgen, ebenso sollte Öffentlichkeitsarbeit betrieben werden.

7. Abrechnung

Nach erfolgreicher Umsetzung des Projektes rechnet der Projektträger die Maßnahme mit der zuständigen Bewilligungsbehörde ab. Die Fördermittel werden nach Abschluss im Erstattungsverfahren ausgezahlt. Drittmittel müssen ggf. über die Zahlstelle abgewickelt werden und stehen erst nach Abschluss des Projektes zur Verfügung.

Formulare

•    Projektskizze (download)
•    Projektrauswahlkriterien/ Projektbewertungsbogen (download)
•    Antragsformular für ZILE (Zuwendung zur integrierten ländlichen      
     Entwicklung) - Maßnahmen (download)
•    Auszahlungs- und Verwendungsnachweis (download)/Anlage zum
     Verwendungsnachweis (download)
•    Evaluierungsbogen für Projekte (download)

Zum Seiteninhalt | Zum Navigation | Zum Seitenanfang | Zur Standortanzeige