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Förderhöhe

Kommunale Antragsteller:

Die Förderung erfolgt aus dem LEADER-Kontingent, welches der Region „Moor ohne Grenzen“ in der Förderperiode 2007 bis 2013 zur Verfügung steht. Die Fördersumme beträgt insgesamt 2 Mio. Euro. 

Für eine Förderung über den LEADER-Ansatz ist eine Kofinanzierung aus öffentlichen Mitteln (z. B. Kommune, anerkannte Stiftung, etc.) erforderlich. Der Projektträger muss einen angemessenen Eigenanteil tragen (i.d.R. mindestens 10 % der Gesamtinvestitionssumme).

Die Höhe der Förderung unterscheidet sich bei kommunalen und privaten Antragstellern.

Kommunale Antragsteller:

Für kommunale Antragsteller werden i.d.R. 50 % der Nettokosten gefördert.
Die Mindestfördersumme beträgt 5.000 € (Bagatellgrenze).
Dies entspricht einem Projekt mit einer Gesamtinvestitionssumme von 10.000 € netto. 

Beispiel einer Projektfinanzierung:

EU-Förderung (max. 50% der Nettokosten)

5.000 €

Öffentliche Förderung (z.B. Mittel der Gemeinde)

(mind. 10 % der Gesamtkosten)

4.000 €

Andere öffentliche Förderung möglich

(z.B. Landkreis)

2.900 €

Gesamtkosten netto

MwSt 19%

10.000 €

1.900 €

Gesamtinvestitionssumme

11.900 €


Private Antragsteller:

Für private Antragsteller (Vereine, Verbände, etc.) gilt i.d.R. 30 % Förderung der Bruttokosten.
Die Mindestfördersumme beträgt 2.500 € (Bagatellgrenze), dies entspricht zuwendungsfähigen Projektkosten in Höhe von 8.334 € brutto. Eine öffentliche Kofinanzierung ist zwingend erforderlich.

Beispiel eine Projektfinanzierung:

EU-Förderung (max. 30% der Bruttokosten)

3.000 €

Öffentliche Förderung, mind. in Höhe der EU-Förderung (z.B. Gemeinde, Landkreis)

3.000 €

Eigenanteil Projektträger in Höhe von 40%

4.000 €

Gesamtkosten netto

MwSt 19%

8.403 €

1.597 €

Gesamtinvestitionssumme

10.000 €


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