Förderhöhe
Kommunale Antragsteller:
Die Förderung erfolgt aus dem LEADER-Kontingent, welches der Region „Moor ohne Grenzen“ in der Förderperiode 2007 bis 2013 zur Verfügung steht. Die Fördersumme beträgt insgesamt 2 Mio. Euro.
Für eine Förderung über den LEADER-Ansatz ist eine Kofinanzierung aus öffentlichen Mitteln (z. B. Kommune, anerkannte Stiftung, etc.) erforderlich. Der Projektträger muss einen angemessenen Eigenanteil tragen (i.d.R. mindestens 10 % der Gesamtinvestitionssumme).
Die Höhe der Förderung unterscheidet sich bei kommunalen und privaten Antragstellern.
Kommunale Antragsteller:
Für kommunale Antragsteller werden i.d.R. 50 % der Nettokosten gefördert.
Die Mindestfördersumme beträgt 5.000 € (Bagatellgrenze).
Dies entspricht einem Projekt mit einer Gesamtinvestitionssumme von 10.000 € netto.
Beispiel einer Projektfinanzierung:
| EU-Förderung
(max. 50% der Nettokosten)
|
5.000 €
|
| Öffentliche
Förderung (z.B. Mittel der Gemeinde)
(mind. 10
% der Gesamtkosten)
|
4.000 €
|
| Andere
öffentliche Förderung möglich
(z.B.
Landkreis)
|
2.900 €
|
| Gesamtkosten
netto
MwSt 19%
|
10.000 €
1.900 €
|
| Gesamtinvestitionssumme
|
11.900 €
|
Private Antragsteller:
Für private Antragsteller (Vereine, Verbände, etc.) gilt i.d.R. 30 % Förderung der Bruttokosten.
Die Mindestfördersumme beträgt 2.500 € (Bagatellgrenze), dies entspricht zuwendungsfähigen Projektkosten in Höhe von 8.334 € brutto. Eine öffentliche Kofinanzierung ist zwingend erforderlich.
Beispiel eine Projektfinanzierung:
| EU-Förderung
(max. 30% der Bruttokosten)
|
3.000 €
|
| Öffentliche
Förderung, mind. in Höhe der EU-Förderung (z.B. Gemeinde, Landkreis)
|
3.000 €
|
| Eigenanteil
Projektträger in Höhe von 40%
|
4.000 €
|
| Gesamtkosten
netto
MwSt 19%
|
8.403 €
1.597 €
|
| Gesamtinvestitionssumme
|
10.000 €
|