Die geplante Maßnahme muss nach den entsprechenden Richtlinien
förderfähig sein. Es handelt sich dabei um die Richtlinien, die aus dem Niedersächsischen PROFIL (Programm zur Förderung im ländlichen Raum Niedersachsen und Bremen 2007 bis 2013) zur Umsetzung der ELER - Verordnung erarbeitet wurden.
Zur EU-Förderung in Niedersachsen siehe auch:
http://www.ml.niedersachsen.de